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   VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 96-IV-07   

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VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 96-IV-07 (https://dejure.org/2008,39856)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.05.2008 - 96-IV-07 (https://dejure.org/2008,39856)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. Mai 2008 - 96-IV-07 (https://dejure.org/2008,39856)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 96-IV-07
    Einbenennungen wirken dem Ziel der Namensgebung, die Zugehörigkeit des Kindes zu den Eltern im Namen zum Ausdruck bringen zu können (vgl. BVerfGE 104, 373 [386]), teilweise entgegen.

    (1) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Namen eines Menschen als Ausdruck seiner Identität und Individualität (BVerfGE 109, 256 [266]; 97, 391 [399]; 104, 373 [385]).

  • BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 193/97

    Ausschluss des infolge einer Ehenamenswahl geführten Namens bei der Bestimmung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 96-IV-07
    Für Änderungen des einmal erworbenen Geburtsnamens enthält das Grundrecht auf Ehe und Familie nach allgemeiner Auffassung keine konkreten Vorgaben; insbesondere gebietet es kein Hinwirken des Gesetzgebers auf einen einheitlichen Familiennamen im Falle familiärer Veränderungen (vgl. BVerfGE 78, 38 [49]; 109, 256 [267]; Robbers in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Kommentar zum Grundgesetz, 5. Aufl., Art. 6 Abs. 1 Rn. 96 ff.).

    (1) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Namen eines Menschen als Ausdruck seiner Identität und Individualität (BVerfGE 109, 256 [266]; 97, 391 [399]; 104, 373 [385]).

  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86

    Ehenamen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 96-IV-07
    Entzug und Änderung des Namens bedürfen deshalb einer besonderen Rechtfertigung (BVerfGE 84, 9 [22]).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 96-IV-07
    (1) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Namen eines Menschen als Ausdruck seiner Identität und Individualität (BVerfGE 109, 256 [266]; 97, 391 [399]; 104, 373 [385]).
  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 96-IV-07
    Es erfährt dabei durch das Grundrecht auf Ehe und Familie eine besondere Verstärkung (vgl. BVerfGE 57, 170 [178]; 42, 234 [236]; Starck in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Kommentar zum Grundgesetz, 5. Aufl., Art. 2 Abs. 1 Rn. 69).
  • BVerfG, 17.07.1992 - 1 BvR 394/91

    Verfassungsmäßigkeit des § 1618 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BGB

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 96-IV-07
    Der Gesetzgeber konnte deshalb die Einbenennung von weiteren konkreten Voraussetzungen wie der Zustimmung des anderen Elternteils abhängig machen, ohne dass dies aus der Perspektive des Grundrechts auf Ehe und Familie Bedenken begegnet (vgl. BVerfG NJW 1993, 583).
  • BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 97/76

    Meinungsfreiheit im Bereich ehelicher Privatsphäre und Untersuchungshaft

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 96-IV-07
    Es erfährt dabei durch das Grundrecht auf Ehe und Familie eine besondere Verstärkung (vgl. BVerfGE 57, 170 [178]; 42, 234 [236]; Starck in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Kommentar zum Grundgesetz, 5. Aufl., Art. 2 Abs. 1 Rn. 69).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 96-IV-07
    Art. 15 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 SächsVerf gewährleisten die freie Entfaltung der Persönlichkeit allerdings lediglich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung, zu der die Gesamtheit aller Normen zählt, die formell und materiell verfassungsgemäß sind (vgl. BVerfGE 80, 137 [153]).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85

    Gemeinsamer Familienname

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 96-IV-07
    Für Änderungen des einmal erworbenen Geburtsnamens enthält das Grundrecht auf Ehe und Familie nach allgemeiner Auffassung keine konkreten Vorgaben; insbesondere gebietet es kein Hinwirken des Gesetzgebers auf einen einheitlichen Familiennamen im Falle familiärer Veränderungen (vgl. BVerfGE 78, 38 [49]; 109, 256 [267]; Robbers in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Kommentar zum Grundgesetz, 5. Aufl., Art. 6 Abs. 1 Rn. 96 ff.).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 96-IV-07
    Sie haben von der Möglichkeit, gegen den angegriffenen Beschluss des Oberlandesgerichts gemäß § 48 Abs. 1 PStG i.V.m. § 29a FGG eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht und somit dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht genügt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2006 - Vf. 61-IV-05; BVerfG NJW 2005, 3059).
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2006 - 16-IV-06
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 79-IV-06

    Möglichkeit der Verletzung allgemeiner Handlungsfreiheit durch Bestrafung wegen

  • VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 61-IV-05
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